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Duo mit Ausschreibungen

Der Autor befasst sich in diesem Artikel mit einem Praxisbeispiel: auf dem Dach eines Logistikzentrums installierte PV-Anlagen von insgesamt mehr als sechs MW. Aufgrund der EEG Gesetzesnovelle 2017, nach welcher nur noch Anlagen bis 750 kW Leistung eine Einspeisevergütung ohne Ausschreibung bekommen, konnten die Anlagen nicht wie ursprünglich geplant realisiert werden. Es handelt sich nun um zwei PV-Installationen, von denen eine die EEG-Einspeisevergütung erhält, die andere, deutliche größere, den Zuschlag, den sie in der Ausschreibung 2017 erhielt. Die Klärung der räumlichen Nähe hätte allerdings die Projektphase um einige Monate verlängert.

Allgemein sehe der Autor, dass sich das Interesse von Gewerbetreibenden verändert habe. Diese wollten selber Strom produzieren, Elektrofahrzeuge laden und Energie kostengünstig speichern. Damit könne die Immobilienbranche der Solarbranche einen Schub verleihen und eine kohlendioxidfreiere Immobilienwirtschaft erreicht werden.

Datum
Autor(en)

Christoph Strasser

Gesetzesbezug
Fundstelle

Photovoltaik 03/2019, 72-75