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Festlegung des Höchstwerts für die Innovationsausschreibungen 2024

Die Bundesnetzagentur hat am 22. März 2024 den Höchstwert für die Ausschreibungen nach der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 EEG 2023 festgelegt. Die Festlegung gilt damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2024.

Um den positiven Trend der gesteigerten Teilnahme an den Gebotsterminen im Jahr 2023 fortzusetzen, wird der Höchstwert für die Gebote bei den Ausschreibungsrunden im Jahr 2024 auf 9,18 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dies entspricht dem Höchstwert für die Ausschreibungsrunden im Jahr 2023.

Datum
Aktenzeichen

4.08.01.01/1#29

Fundstelle