Direkt zum Inhalt

Verordnung (EU) 2018/1999 - Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung trifft Regelungen, die im Rahmen der Erreichung der Ziele der Treibhausgasemmissionen erforderlich sind. Die Regelungen sollen diesbezüglich einen gemeinsamen Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungsprozess gewährleisten und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich stärken. Die Verordnung enthält Vorschriften zur konsistenten Berichterstattung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen der Klimarahmenkonvention der UN und des Pariser Abkommens. 

Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten. 

Sie ist Teil des Regelungspakets "Saubere Energie für alle Europäer".

Die Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2021/1119 vom 30. Juni 2021 (Amtsblatt L 243). 

Datum
Letzte Änderung/Fassung vom
Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2018, Nr. L 328, S. 1