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Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts (Änderung EEG 2023) - Rechtsetzungsverfahren

Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.

So werden die Verordnungsermächtigungen des § 24 EnWG und des § 21a EnWG schrittweise, nach Ablauf einer Übergangszeit, aufgehoben und durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt. Soweit es die zuständige Regulierungsbehörde für sachgerecht hält, soll die bisherige Regulierungspraxis im Grundsatz fortgeführt werden. Neu geschaffene Festlegungskompetenzen erhält hierbei insbesondere die Bundesnetzagentur. Diese soll den normativ vorstrukturierten Regulierungsrahmen im Wege der Festlegung weiterentwickeln und bedarfsgerecht neu gestalten.

Zudem enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes um u. a. den Hochlauf des Wasserstoffmarktes voranzutreiben und den Übertragungsnetzausbau zu beschleunigen. Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie hat ferner die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ Eingang in das Gesetzgebungsvorhaben gefunden.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

Gang des Gesetzgebungsvorhaben:

  • 26.05.2023: erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 230/23)
  • 19.06.2023: zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/7310)
  • 23.06.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 230/1/23)
  • 07.07.2023: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 230/23(B))
  • 30.08.2023: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 20/8165)
  • 13.09.2023: Formulierungshilfe und Synopse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
  • 08.11.2023: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drs. 20/9197)
  • 08.11.2023: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/9187)
  • 10.11.2023: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 579/23)
  • 28.12.2023: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 405)

Hier gelangen Sie zum Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.

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