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Verordnung (EU) 2023/1184 - EU-Vorschriften für „grünen“ Wasserstoff

Am 20. Juni 2023 hat die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2023/1184 vom 10. Februar 2023 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Verordnung enthält detaillierte Vorschriften für die Feststellung, wann Strom, der für die Erzeugung flüssiger oder gasförmiger erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, als vollständig erneuerbar betrachtet werden kann. Der endgültige Wortlaut wurde aus den Gesetzesentwürfen der zwei delegierten Rechtsakte vom 10. Februar 2023 unverändert übernommen. 

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Fundstelle (Gesetzblatt)

ABl. EU 2023, Nr. L 157/11