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LG FFO schließt sich Clearingstelle EEG zur Intensivtierhaltung als "wirtschaftliche Nutzung" i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2012 an

Sachverhalt: Die Klägerin beabsichtigt die Errichtung einer Fotovoltaik-Freiflächenanlage nach Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans auf einer Fläche, welche bis 1978 ackerbaulich und von 1978 bis 1991 für die Intensivtierhaltung genutzt wurde. Zwischen den Parteien ist streitig, ob es sich bei der Fläche um eine versiegelte Fläche handelt und ob eine Konversionsfläche i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2012 aus wirtschaftlicher Nutzung vorliegt, da der Begriff der "wirtschaftlichen Nutzung" eine landwirtschaftliche Nutzung nicht einschließe. Schließlich sind die Parteien uneins, ob für den künftig einzuspeisenden Strom ein Anspruch auf Vergütung nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) bb) bzw. cc) EEG 2012 besteht.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Bei der Fläche handele es sich um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung i.S.d. § 32 Abs. 1 Nummer 3 c) cc) EEG 2012, da die vorangehende Intensivtierhaltung als "wirtschaftliche" Nutzung im Sinne dieser Regelung zu qualifizieren sei. Dies ergebe sich auch aus der teleologischen Auslegung, nach welcher eine Flächenkonkurrenz zwischen der Nutzung zur Nahrungs- und Futtermittelproduktion und zur Stromerzeugung zugunsten der Nahrungs- und Futtermittelproduktion entschieden werden soll. Bei der Intensivtierhaltung handele es sich jedoch um eine technisierte Viehhaltung in ländlichen Großbetrieben, die über keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen zur Erzeugung der benötigten Futtermittel verfügen. Zudem seien insgesamt 74 Prozent der Gesamtfläche versiegelt und hinsichtlich der natürlichen Bodenfunktion stark beeinträchtigte Flächen. 

Bemerkungen

Das Landesgericht schließt sich in seiner Entscheidung vollumfänglich der zum Verfahren abgegebenen Stellungnahme 2013/1/Stn der Clearingstelle EEG in Bezug auf das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung des ökologischen Werts der Fläche sowie der Qualifizierung einer Intensivtierhaltung als "wirtschaftliche  Nutzung" i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2012 an.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

11 O 271/11

Fundstelle

Urteil im Anhang