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Votum 2017/31 - Erhöhte PV-Vergütung für Stallgebäude bei teilweise überdachtem Fischbecken

In diesem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für den Strom, den er in seiner geplanten PV-Installation auf der teilweisen Überdachung eines Fischbeckens erzeugen und ins Netz des Netzbetreibers einspeisen möchte, gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf die erhöhte Förderung gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 EEG 2017 ("Gebäude zur dauerhaften Stallhaltung") hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/31

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Votum 2017/31 pdf 150 kB