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Suche in EEG 2017 § 48 Abs. 2

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Aufsatz

Die Autorin geht auf die Änderungen im EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) ein. Hierzu gibt sie zunächst einen Überblick und thematisiert dann die Änderungen bei den Ausschreibungen, beim anzulegenden Wert für Solaraufdachanlagen sowie die Neusortierung der Regelungen über die reduzierte EEG-Umlage für Eigenversorger.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
Gesetzesbezug: EEG 2017 § 48 Abs. 2

A. Änderung des EEG 2017 durch das Energiesammelgesetz

Das sog. Energiesammelgesetz (EnSaG) sieht unter anderem eine Verringerung der Förderung von bestimmten Solaranlagen vor.

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Votum 2018/37– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob auf einen Ersatzbau die Regelungen des EEG 2017 für sog. Nichtwohngebäuden anzuwenden sind; insbesondere, ob § 48 Abs. 3 EEG 2017 erfüllt ist (im Ergebnis bejaht).

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2016/32 zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen, den Hinweis 2017/21 zur Einordnung PFC-belasteter (Acker-)Flächen als Konversionsflächen, das Votum

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2023 stellt jedes Modul eine Anlage nach dem EEG dar. Grundsätzlich ist die Höhe der Förderung von Gebäude-Solaranlagen daher für jedes Modul einzeln zu ermitteln.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Bitte beachten Sie, dass die durch das Solarpaket I beschlossenen Änderungen noch nicht berücksichtigt wurden. Nähere Informationen zum Solarpaket I können Sie unserer Seite zum Gesetzesentwurf entnehmen.

 

Rechtslage ab dem 1. Januar 2023:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als

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